SiGe-Koordination
Die Aufgaben der GefAS liegen in der Koordination von Bauvorhaben nach Baustellenverordnung (BaustellV) sowie bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach BGR 128, die Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für Betriebe, das Erstellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen gem. (BaustellV), das Erstellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen „Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ (BGR 128) und die Koordination von Baustellen nach Baustellenverordnung (BaustellV).
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Sicherheitsfachkraft obliegt es u.a. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen (alle Vorgesetzten, Betriebsarzt, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragte) in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Die Sicherheitsfachkraft hat im Einzelnen den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen